Pferde-Haftpflichtversicherung

Pferde-Haftpflichtversicherung

Jeder Pferdebesitzer schließt für sein Pferd eine Haftpflichtversicherung ab, denn bei Schäden durch das Pferd  ist der Tierhalter verantwortlich. Die nicht gewerbliche Haltung von Tieren stuft der Gesetzgeber als Luxus ein. Nach dem Gesetz geht bereits von der reinen Haltung eines Tieres eine Gefährdung für Menschen und Sachen aus. Da ein Pferdebesitzer diese Gefahr für sein Hobby in Kauf nimmt, haftet er für alle Schäden durch sein Tier in vollem Umfang. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob den Tierhalter eine Schuld trifft oder nicht. Er muss jeden Schaden ersetzen, den sein Pferd verursacht hat.

Es gilt grundsätzlich die sogenannte „Gefährdungshaftung“, d. h. es reicht nicht, auf das Tier aufzupassen. Als  Pferdehalter haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen. Ohne eine Pferdehaftpflichtversicherung kann durch einen Hatpflichtfall Ihre gesamte finanzielle Lebensplanung zerstört werden.

Folgende Leistungen sollten in keiner Pferdehaftpflichtversicherung fehlen:

  • Fremdreiterrisiko
  • Verwandtenklausel
  • Reitbeteiligungen
  • Reiten ohne Sattel und ohne Zäumung
  • Weiderisiko
  • Flurschäden
  • Turnierteilnahme
  • Auslandsaufenthalte
  • Turnierteilnahme
  • Mietsachschäden
  • Forderungsausfallschutz

Man sollte es nicht für möglich halten, aber es gibt tatsächlich noch Versicherer, bei denen diese Leistungen ausgeschlossen sind. Von mir erhalten Sie grundsätzlich nur Produkte, die derartige Leistungsausschlüsse nicht kennen.

Es gibt Nachlässe für Mehrpferdehalter, für die Vereinbarung eines Selbstbehaltes, für Pferde, die nicht geritten werden (Zuchtstuten, Fohlen, Gnadenbrotpferde).

Das größte Glück der Pferde sind Reiter auf der Erde.

Verfasser unbekannt
logo-ovg-weinheim.png